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ZR - Gasteinertal/Zeitenwende: Recht - Bürger Gasteins (6.2.)
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Zeitenwende . Gasteinertal

Gastein im 21. Jahrhundert

Bürger Gasteins

Die Bürgerrechte zur Römerzeit oder gar zuvor sind heute nicht mehr nachvollziehbar. Die Römer beherrschten auch das Gasteinertal und besaßen somit auch das Land. Nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches wurde das Tal sich selbst überlassen und über die wenigen, die hier geblieben sind, ist nichts überliefert. Ab 700 n. Chr. besiedelten die Bajuwaren, vermutlich ein Stammesvolk aus Böhmen das Gasteinertal und gründeten erste Siedlungen auf den Schwemmkegeln und am Berg. Das Tal war zu dieser Zeit eine sumpfige Aulandschaft. Durch Rodungen weniger Siedler konnte immer mehr neues Land gewonnen werden. Herrenlose Waldflächen gehörten zu dieser Zeit nach damaligem Recht immer einem Herzog oder König, welcher diese an seine Gefolgsleute, Adelsfamilien usw. verlieh. Siedler waren generell zunächst frei, mussten aber Kriegsdienste und gleichzeitig Abgaben leisten für die Söldner und Ritterheere. Auch die Waffen mussten selbst beschafft und bezahlt werden. So war neben diesen Belastungen auch noch die lange Abwesenheit vom Hof oder gar Verwundung und Tod im Kriegsdienst existenziell. Für das Gasteinertal sind erste Besitzungen im Jahr 1020 durch eine Urkunde belegt (Verfasser: Erzbischof Hartwic, 991-1023), wie im Buch "Geschichte Gasteins" von Zimburg, 1948 im Detail ausgeführt wird.

(a) Die Herren von Gastein

Sieghard erwirbt das Gasteinertal

Jahr 700 n. Chr. - Nach den Verwüstungen durch die Ostgoten kam das Land unter die Herrschaft der merowingischen Frankenkönige, deren bairischer Herzog Garibald I. und Nachfolger (Agilolfinger) auch im Alpenvorland herrschten. Die Besitznahme des Gasteinertales durch die vom fränkischen Herzoghaus der Agilolfinger abhängigen Bajuwaren im 6. Jh. erfolgte langsam. Grundeigentümer waren Adelsfamilien, deren Herzöge stellvertretend für den König über Grafen und Edelherren Rechte ausübten. Den gesamten Grund und Boden besaßen im Gasteinertal die Grafen von Peilstein.
Ein ersten Nachweis einer Besitzannahme des Gasteinertales ist im Codex Hartuuici (991 bis 1023) nachzulesen, welcher im Salzburger Urkundenbuch I, Nr. 28, wiedergegeben ist. Dabei ist nachzulesen, dass Sieghard IV. gegen Besitzungen im Salzburggau mit dem Erzbischof die St. Marienkirche im Gasteinertal mit allen Rechten und Nutzungen einer Mutter- und Pfarrkirche erwirbt.
Die Übersetzung des in Latein verfassten Textes im Codex Hartuuici lautet (2a): "daß die leiblichen Brüder und Edlen, der Diacon Fridarici und der Graf Sigihard, dem Erzbischof 8 Bauerngüter und 13 Joch im Salzburgergau in den Ortschaften Wals, Tierlaching und Berndorf übergaben, wogegen ihnen der Erzbischof die St. Marienkirche im Gasteinertale (Hofgastein) samt dem dazugehörigen Zehent, auch die ganze Talbegrenzung mit allen Rechten und Nutzungen einer Mutter- und Pfarrkirche überläßt (Regensburg 1023, Aug. 2)." - Zimburg vermerkt dazu, dass die Erwerbung derselben durch Sieghard wohl zur Voraussetzung hatte, dass er Gastein bereits besaß. Nachforschungen durch Prof. Dr. Heinz Dopsch ergaben, dass dieser Tauschvorgang im Jahr 2010 stattfand (Quelle: Fritz Gruber, Gasteiner Rundschau, Dez 2018).
Nun erscheint in einem Verzeichnis der Reichslehen der Peilsteiner folgender Text (2a) : Unt hinder dem hous (Karlstein) leit ein gegent haizzet Gastaun. di giltet ellin (alle) iar zwainzichtusent chaes und driu hundert eilen chlafter lanch wolleins tuches, die hat auch der herzöge von Bayern an (ohne) recht.
Euphemia von Peilstein schenkte dem Kloster St. Zeno bei Reichenhall im Jahr 1208 zwei Güter in der Gastein; so heißt es (2b) : . . . tria aput Gastune duo, quarantem unum Chotshowe (Kötschach), das Rythe (das Reitgut) Oberpuhele tercium predium in Rurese (Rauris) . . . - Quelle Zimburg.
Stammlinie der Sieghardinger, nach Dopsch: Sighard III. (+ Gemahlin Wila) - entspricht bei Fritz Gruber, 1000 Jahre Gastein, 2020 Sieghard IV. (Graf von Chiemgau). Deren Brüder sind Engelbert II. und Friedrich I. (dieser war 958 - 981 Erzbischof von Salzburg). Anm.: Engelbert II. wird bei Zimburg, 1948 als Sohn Sieghard III. geführt (?). Die Söhne Engelbert II. (+ Gemahlin Adala) - nämlich Sighard IV. (+Gemahlin Pilhild) - entsprechend bei Fritz Gruber Sieghard VI. - und Friedrich (Diaconus) unterzeichneten den Tauschvertrag 1020 mit Erzbischof Hartwig.
Detaillierte Ausführungen zur Stammlinie finden sich im Buch von Fritz Gruber, "1000 Jahre Gastein", 2020 (S. 111, 112).
- Fazit : Im Jahr 1020 kommt das Gasteinertal erstmals in den Besitz der Sieghardinger (Aribonen) durch den Tauschvertrag mit Erzbischof Hartwig. Nachfolger waren die Linien der von Tenglin und später Peilstein und Mörle-Kleeberg, sowie der von Burghausen und Schala (Fritz Gruber, 2020). Bereits Vorgänger der Peilsteiner dürften den gesamten Grund und Boden Gasteins in ihrem Besitze gehabt haben, wobei ein Teil dieses Besitzes als Lehen an Dienstmannen und ritterliche Leute abgegeben wurden. Allein Adelsfamilien waren somit zu dieser frühen Zeit Grundeigentümer und alleinige Herrscher im Gasteinertal.

Bayernherzöge und das Erzstift Salzburg

Jahr 1200 n. Chr. - Nach dem Aussterben der Peilsteiner um das Jahr 1218 kam Herzog Ludwig von Bayern in den Besitz der Gastein und beanspruchte auch für sich das Recht der Vogtei über die Kirche zu Hof, welches Sieghard IV. durch Tausch im Jahr 1020 vom Erzbischof erworben hatte, nun aber von Erzbischof Eberhard II. dem Domkapitel zu Salzburg geschenkt wurde. Im bayrischen Urbar von 1224 sind die dem Bayernherzog zugefallenen Güter in der Gastein verzeichnet.
- Weiter berichtet uns Zimburg (2c): "Die Güter des "Amptes ze Chastune" wurden von den Bayernherzögen schon am 11. Juli 1228 an das Hochstift Salzburg verpfändet, am 18. August des gleichen Jahres jedoch wieder zurückgelöst. Im Jahre 1241 entlieh sich Herzog Otto von Bayern von Erzbischof Eberhard II. von Salzburg neuerlich 184 Salzburger Mark und gab hiefür sein Gut in der Gastein zu Pfand." - Die Bayernherzöge belehnten ihrerseits die Herren von Goldegg (Salzburger Ministerialen) mit der Grafschaft und dem Gerichte in der Gastein, da sie immer mehr in finanzielle Abhängigkeit von den Landesfürsten Salzburgs gerieten. So wie die Peilsteiner im Raume des heutigen Gasteiner Tales die vollen Grafschaftsrechte ausübten, inklusive Gericht und die Rechtsprechung, so geschah es nachher auch durch die nachfolgenden Goldegger, die ebenfalls das Pfleggericht über Gastein und Klammstein erhielten.
Die Bayernherzöge gerieten immer mehr in finanzielle Abhängigkeit von den Landesfürsten Salzburgs und die Herren von Goldegg, welche die Ratenzahlungen für ihre Lehensherren übernahmen wurden dadurch immer mächtiger. Diese Machtfülle durch die Goldegger wurde vom Erzbischof letztlich gebrochen, denn die Herzöge Otto und Stefan von Bayern verkauften am 10. März 1297 die Gastein an den Erzbischof, allerdings unter Vorbehalt der Rechte der Goldegger. Der Verkauf dehnte sich aus (2d): "auf alles Recht an Eigentum sowohl als an Leuten, die jetzt dort wohnen oder wohnen werden als auch an den Gütern, seien sie verlehnt oder unverlehnt, zu unmittelbarer Herrschaft zugehörig, mit Leuten oder Eigenleuten und allen Zugehörungen und Rechten, der Grafschaft und dem Gericht, Wäldern, Gewässern usw.". - Nach der Bestätigung des Kaufvertrages durch König Adolf (25. Juli 1297) gelangte so die Gastein endgültig in den Besitz des Hochstiftes. -
- Fazit : Nach dem Aussterben der Peilsteiner waren zunächst die Bayernherzöge im Besitz der Gastein unter Mithilfe der Herren von Goldegg, die die Lehensraten übernahmen und dadurch großen Einfluss in der Gastein hatten. Letztlich aber ging das Gasteinertal an das Hochstift Salzburg, auch wenn Besitzungen und Einflussnahme der Herren von Goldegg noch weiter bestanden, zumindest bis Ende des 14, Jahrhunderts. Insgesamt war das Gasteinertal in der Folge grundherrschaftlich stark zersplittert. Es gab zahlreiche Grundherrschaften, die immer wieder den Besitzer wechselten. Die größten Grundherren blieben die Erzbischöfe, aber auch Einheimische Nichtadelige, die durch den Goldbergbau zu Reichtum kamen erwarben Besitzungen, denen die ansässigen Bauern untertänig waren. Im Jahr 1796 gab es in Gastein noch 60 verschiedene Grundherrschaften. Die größten Grundherren waren aber zu dieser Zeit immer die Erzbischöfe. Nach der Abdankung des letzten Erzbischofs ging der Besitz an Land und Staat über.

• • • Querverweise - Gastein im Bild • • •
Besiedlung Gasteins- www.gastein-im-bild.info/doku/dfruehg.html

(b) Erst "freie" Bauern, dann Leibeigene

Jahr 1300 n. Chr. - Lex Baiuvariorum, das bayrische Stammesrecht des 8. Jahrhunderts ließ die Bauern frei sein. Sie waren von Abgaben befreit (mit Ausnahme der Abgaben für die Erhaltung eines Söldnerheeres), waren aber verpflichtet, Kriegsdienste zu leisten. Die Waffen dafür mussten wie bereits erwähnt selbst beschafft und bezahlt werden und die Abwesenheit vom Hof war nicht selten Existenz bedrohend. So schreibt Erika Scherer/Franz Steinkogler im Buch "Halt aus Bauer" (3a): "Um vom Kriegsdienst befreit zu werden unterwarfen sich viele Bauern freiwillig dem Schutz eines geistlichen oder weltlichen Herrn. Sie übergaben ihr freies Eigen dem Grundherrn und erhielten es als "Lehen" zur Bewirtschaftung zurück, oder sie übernahmen grundherrlichen Rodungsflächen oder Güter. Die Freien Bauern wurden aber auch gewaltsam zu Eigenleuten eines Grundherrn gemacht."
Sebastian Hinterseer schreibt dazu (3b) : "Die "Unfreien" hatten kein bürgerliches Dasein, sie genossen auch keinen Schutz durch die Gesetze, sie hatten keine Ehre, kein Recht, somit auch keine gültige Ehe und keinen Besitz ohne Willen und Zustimmung der Herren. Sie waren Sachen, wie alle anderen auch und wurden ihren Herren nach dem Kaufwert vergütet, konnten von denselben mit oder ohne ihre Weiber, ihre Kinder, ihre etwaige Habe nach Belieben verschenkt, verkauft oder vertauscht werden, wie zahlreiche Urkunden der Schenkungs-, Tausch- und Verkaufsverhandlungsbücher zeigen."
- Fazit : Der "geliehene" Besitz konnte zwar in Eigenverantwortung bewirtschaftet werden, ist allerdings leibrechtlich an einen Herrn gebunden. Somit gab es im 13. Jahrhundert keine freien Bauern mehr.

Bürger Gasteins im 15. Jahrhundert

Jahr 1500 n. Chr. - Zahlreiche Grundherrschaften sind in dieser Zeit nachweisbar und das Gasteinertal wurde nicht mehr wie einst von nur einem Grundherrn verwaltet, sondern von verschiedensten Pfarren, Stiftungen, Adelsfamilien, Bürgern und Bauern; denn auch Nichtadelige sind mittlerweile durch den Goldbergbau zu Reichtum gelangt und konnten sich Besitzungen leisten. Dazu ein Auszug einer statistischen Aufarbeitung von Heinrich Zimburg, basierend auf dem "Anschlag des 10. Mannes" aus dem Jahr 1459, zusammengefasst im Buch: "1000 Jahre Gastein" von Fritz Gruber (3c):
- Freies Eigen gab es im Gasteinertal mit 0,7% nur in minimalem Ausmaß. Lehen, die dem Landesherrn unterstanden, brachten es auf 4,7%.
- Stifte und Klöster - als Gasteiner Grundherren, allen voran das Salzburger Domkapitel waren das Frauenkloster Nonnberg, Chorherrschaft St. Zeno bei Reichenhall, Chorherrenstift Berchtesgaden, Kloster Michaelbeuern, Chorherrenstift Ranshofen und das Kloster St. Peter - zusammen 13%.
- Dem gegenüber standen die Pfarren und Kirchen als Grundherren mit 20,7%, allen voran die Pfarre Hofgastein (28 Iteme). Weiter die Zechleute (Art Pfarrkirchenrat) von Dorfgastein (1 Item), Ruprechtskirche zu Dorfgastein, Pfarre Salzburg (4 Iteme), Pfarre Laufen (4 Iteme) und das Salzburger Bürgerspital (13 Iteme) und noch einige kleine Einzelgüter.
- Auch waren Adelige stark vertreten, wie die Nussdorfer, die Mauter von Katzenberg, die Trauner, die Haunsberger, die Strasser und andere. Insgesamt besaßen die Adeligen 38,8%.
- Bürger und Bauern, viele von ihnen die Besitznachfolger nach den Goldeggern und nun direkt dem Salzburger Erzstift abgabenpflichtig, umfassten eine ganze Reihe von Reichen, die nicht im Gasteinertal ihren Wohnsitz hatten, wie etwa die Keutzl (Salzburg, 14 Iteme), die Sächsl (Reichenhall), die Brunnmeister (St. Veit) und etliche kleinere. Aber auch Gasteiner waren Grundherren, wie z. B. Friedrich Ortner, mit 11 Itemen, Lenz Strum zu Kötschach, Niklein zu Großreit, die Rohrmoserin zu Dorfgastein oder Barbara Glutsch von Hofgastein.
- Fazit : Nicht nur die Kirche und Adelsfamilien besaßen viel Land im Gasteinertal, sondern auch Privatpersonen, wie Gewerken, Bürger und Bauern. Insgesamt kam es nach den Goldeggern zu einer beträchtlichen "Zersplitterung" der Besitztümer.

Protestantenvertreibung und "Herrenlose Höfe"

Jahr 1700 n. Chr. - In den Jahren 1731 und 1732 mussten zahlreiche Bewohner des Gasteinertales ihre Höfe wegen ihres protestantischen Glaubens verlassen; im Pongau waren es über 50%. Nur wenige konnten ihre Güter noch verkaufen, manche Höfe wurden von Nachbarn mit betreut. Die freistehenden Güter durften ja nur nach strenger Glaubensprüfung an nicht protestantisch Gesinnte vergeben werden und derartige "Neusiedler" waren nicht immer den Anforderungen des Bauernlebens gewachsen und gaben wieder auf.
- Fazit : Nahezu die Hälfte der Güter wechselten im Pongau und wohl auch im Gasteinertal nach der Emigrationswelle den Besitzer. Viele Bauernhöfe waren dem Verfall preisgegeben.

• • • Querverweise - Gastein im Bild • • •
Grundherren und Leibeigene - www.gastein-im-bild.info/doku/dgrhba.html
Emigrationspatent 1731 - www.gastein-im-bild.info/doku/dluth17e.html

(c) Bauernstand wird Eigentümer seiner Besitzungen

Jahr 1800 n. Chr. - Über die Besitzverhältnisse im Gasteinertal Anfang des 19. Jahrhunderts berichtet uns Fritz Gruber in der Gasteiner Rundschau, Sep-2019 folgendes: "Bad Hofgastein hatte 114 Häuser/Höfe, in denen 153 Familien hausten, Bad Gastein 46 Häuser/Höfe mit 54 Familien und Dorfgastein 39 Häuser/Höfe mit 48 Familien. Der größte Grundherr war der Salzburger Landesherr mit 39 Häusern/Höfen, gefolgt von der Pfarrkirche Hofgastein mit 24 Häusern/Höfen, zusätzlich mit den 12 Häusern/Höfen des "Pfarrwidums" Gastein (Ortsteil "Wieden"!) und den 7 Häusern/Höfen des "Strochner Beneficiums", welch Letztere aus der Strochner-Zeit herrührten. Andere Grundherren waren aus dem geistlichen Bereich das Kloster St. Peter in Salzburg, die Stadtpfarrkirche Salzburg, das St. Johanns Beneficium in Salzburg, das Kloster Mülln sowie die St. Nikolaus Kirche im "Wildbad" - und aus dem weltlichen Bereich die Familie der Grafen Lodron, das Bürgerspital in Salzburg, das Armenbadspital in Gastein, die Herren von Lasser und schließlich noch Herr von Kleinmayrn."
Im Buch von Erika Scherer/Franz Steinkogler ist nachzulesen (4a) : "Die bedeutenste und bleibende Errungenschaft der Revolution von 1848 war die Grundentlastung der Bauern. Sie brachte die Befreiung der bäuerlichen Mehrheitsbevölkerung von den Jahrhunderte währenden Bindungen an geistliche und weltliche Herren." - Dies konnte dadurch erreicht werden, dass am 26. Juli 1848 ein Antrag im Reichstag eingebracht wurde, wo für die Bauern der österr. Monarchie das Untertänigkeitsverhältnis aufgehoben werden sollte. Dabei war vorgesehen, dass der Staat die Ablöse der grundherrlichen Lasten übernimmt. Letztlich war die Entschädigung der Grundherren wie folgt beschlossen worden: Der Staat übernimmt 1/3 als Entschädigung, ein weiteres Drittel zahlt der Besitzer bzw. der Bauer selbst, auf das letzte Drittel hat der Grundherr zu verzichten. Damit wurde der Bauer Eigentümer von Grund und Boden.
In die Zeit zwischen 1840 und 1845 fällt auch die Aufstellung des Grundparzellen-Katasters; eine Jahre dauernde geometrische Ermittlung der Bodenfläche mit ihren jährlichen Durchschnittserzeugnissen und Reinerlösen. Im Jahr 1850 folgte dieser Arbeit die Durchführung der Grundentlastung durch ein Gesetz. und mit 7. Dezember 1862 die Auflösung des Lehensstandes, wodurch verschiedene Besitze in freies Eigentum übergingen (4b).
- Fazit : Erst mit der Grundentlastung 1848 wurde der Bauer Eigentümer seines bisher nur bewirtschafteten Gutes und im Jahr 1862 ging der Besitz in freies Eigentum über. - Nun sind die Wiesen und Almen überwiegend in privater Hand und zahlreiche Felder im Tal und den Berghängen sind nach ihren Besitzern benannt. Die Almgebiete sind entweder als Privat- oder Einzelalm einer Person bzw. einem Bauernhof zugeordnet oder werden als Gemeinschaftsalm oder Agrargemeinschaftsalm betrieben. Letztlich werden bei uns im Gasteinertal Almgebiete durch die Rechtsform der Genossenschaften zusammengehalten, wie die Gadaunerer Hochalm oder die "Genossenschaftsalm Nassfeld". Die letztgenannte umfasst eine Gesamtfläche von 3.400 ha, wobei die Weidefläche etwa 700 ha entspricht. Diese Genossenschaftsalm ist im Besitz von 220 Anteilsberechtigten und somit aller Bauern im Gasteinertal. Davon haben 22 Bauern das Recht eine Hütte zu errichten. Im Jahr 2012 gab es nur mehr 4 Berechtigte, die ihre Hütten selbst bewirtschafteten, während alle anderen Bauern sich 1975 entschlossen haben einen Gemeinschaftsstall für 78 Milchkühe zu errichten. Die gewonnene Milch wird sofort verkäst (4c).

• • • Querverweise - Gastein im Bild • • •
Bäuerliches Leben im 19. Jh. - www.gastein-im-bild.info/doku/dleute19.html

d) Wald kommt in Privatbesitz

Bis etwa 1.000 n. Chr. war die Holznutzung uneingeschränkt gestattet. Ab den 13. Jh. aber kam es zu ausgedehnten Rodungen der Wälder, nicht zuletzt wegen des aufkommenden Gold-Bergbaues. Mehrere Bergwerksverordnungen im 14. Jh. sollten die Holznutzung regulieren, insbesondere die "Waldordnung" von Erzbischof Mattäus Lang 1524, die eine landesweite systematische Forstpolitik einleitet (5d). Es folgten mehrere Verordnungen im 16. Jh., zumal der Bergwerksbetrieb unverhältnismäßig viel Holz benötigte, was im Gasteinertal zu einem fast völligen Kahlschlag führte.
Mit der Grundentlastung der Bauern im Jahre 1848 kam es zu einer Erneuerung der Staatsforste und in der Folge 1873 zu einer Neuorganisierung. War der Wald bisher den Berg- und Hüttenwerken, sowie den Salinen vorbehalten und blieb nur wenig für die Hausnotdurft der Untertanen übrig, so sollen die Staatsforste erstmals verpflichtet werden (5e): "unter Wahrung der Nachhaltigkeit bestmögliche wirtschaftliche Erfolge zu erzielen." - Die militärische Niederlage 1866 gegen Preußen zwang Österreich, Waldanteile an Privatpersonen zu verkaufen, um die Staatsschulden zu tilgen, was heftige Proteste in der Bevölkerung provozierte. Letztlich erwarb Franz Freiherr Mayr von Melnhof 1875 den Salzburger Waldbesitz von über 6.000 ha. Im Jahr 2014 führt Max Mayr-Melnhof den größten Forstbesitz im Land Salzburg. Aber auch andere Privatpersonen kamen zu Wald.
- Fazit : Heute sind Salzburgs Wälder mehrheitlich in Familienbesitz. Dem Buch von Erika Scherer und Franz Steinkogler ist zu entnehmen, dass (5f) : "Fast die Hälfte, nämlich 47% (175.000 ha) auf Kleinwaldbesitzer entfällt und nur 13% der Wälder sind im Besitz größerer Betriebe." - der restliche Anteil ist im Besitz der Österreichischen Bundesforste (Öbf AG). Die Wälder im Kötschachtal und im Anlauftal sind ebenso im Besitz von Privatpersonen, wie auch großflächige Areale beiderseits des Tales bis Klammstein.

(e) Eigentumsverhältnisse der Nachkriegszeit

Wem gehört das Gasteinertal ?

Almen, Wald und Wiesen sind heute im Gasteinertal überwiegend in Privatbesitz, aber auch die Bundesforste besitzt Wälder im Gasteinertal. Der überwiegende Anteil von Grund und Boden im Tal ist Eigentum der Bauernschaft, soweit sie (noch) nicht als Bauland umgewidmet und nach Errichtung von Wohnhäusern oder Geschäftslokalen an Privateigentümer verkauft wurden. Insbesondere für die gewerbliche Nutzung gehen aber immer mehr Wirtschaftsflächen verloren. Damit Almgebiete von mehreren gleichzeitig genutzt werden können, wurden Genossenschaften gegründet wie z. B. die Gadaunerer Hochalmen oder die Nassfelder Genossenschaftsalm, um so gemeinsam auf den Hochalmen Weidetiere halten zu können. Dem - "Waldentwicklungsplan Salzburg, 2012" - zufolge (6a) werden neben Wirtschaftswälder im Gasteinertal auch Bannwälder ausgewiesen, insbesondere zum Schutz von Verkehrswegen. Dazu gehören die Wälder entlang der Tauernbahn und zwar der Böckwald und Teile oberhalb der Angertalbahn (Hinterschneeberg). Die Wälder oberhalb und unterhalb der Kötschachtalerstraße sind ebenfalls Bannwälder, ebenso der Stubnerkogel-Osthang. In Bad Hofgastein sind es das Areal beim Ingelsberger Felssturz, der Pichlwald und in Dorfgastein die Heumoosalpe und Wälder in Klammstein, insbesondere oberhalb vom Gasthaus Burgblick. Zahlreiche Wälder gelten als Schutzwälder und im Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern stehen derartige Wälder unter Naturschutz.
- Waldanteil im Gasteinertal - Eine Orthofoto-Auswertung von 2003 ergibt einen Waldanteil für die Gemeinde Bad Hofgastein von etwa 53%, für Bad Gastein liegt der Waldanteil bei 34% und in der Gemeinde Dorfgastein um 62% bei unterschiedlichster und hier nicht berücksichtigter Waldausstattung.
Im Bezirk St. Johann im Pongau sind 106.000 ha mit Wald bedeckt (Stand 2009). Davon sind rund 55,3% Kleinprivatwald (unter 200 ha), 4,2% Großprivatwald und der Rest mit 40,5% ist im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG. Forstbetriebe mit mehr als 200 ha Waldfläche besitzen das Forstgut Rosenhof (3.772 ha) und die Gemeinde Bad Hofgastein (380 ha).
- Waldentwicklung im 21. Jh. - Ein Vergleich der Waldflächenveränderung von 1980 bis 2000 zeigt, dass im Gemeindegebiet Bad Hofgastein der Waldanteil von 64% auf 53% gesunken ist, in Bad Gastein von 50% auf 34% und in Dorfgastein von 66% auf 62%. - Die Statistik Austria von 1.1.2019 gibt für Bad Gastein nur mehr einen Waldanteil von 4.140 ha an, was etwa 24,3% entspricht, für Bad Hofgastein sind 4.469 ha angegeben, also etwa 43% und die Gemeinde Dorfgastein weist nur mehr einen Waldanteil von 2.591 ha, also ca. 48% auf. - Dabei sind die Ursachen einerseits die Schaffung von Weideflächen aber insbesondere im Gasteinertal noch mehr Rodungen für Tourismuszwecke und Gewerbe und das in erster Linie für Aufstiegshilfen und Skipisten. In späteren Jahren kamen allerdings auch noch Schadensereignisse wie Windwurf und Vermurungen hinzu, was zu hohen Schadholzmengen führte, wie z. B. im Jahr 2002, wo im Gasteinertal großflächige Bereiche entwaldet wurden. Auch Schäden durch übergroßen Schneedruck sind bei hohen Schneemengen nicht selten.
- Fazit : Die Besitzverhältnisse der Wälder und Wiesen Gasteins sind nicht wirklich eruierbar. Nach der Grundentlastung 1948 wurden die Bauern Eigentümer von Wiesen, Wälder und Almen. Große Gebiete, insbesondere Wälder blieben bei Adelsfamilien oder der Kirche. An Adelsfamilien gilt offiziell die Czernin-Kinsky Forstgut Rosenhof GmbH & Co KG, welche als Jagdgebiet ein Hochgebirgsrevier von ca. 3.800 ha angeben und ein Jagdgebiet von ca. 4.800 ha, wobei ca. 1.000 ha im Besitz der ÖBf sind, sowie die bereits erwähnte Adels- und Großunternehmerfamilie Mayr-Melnhof. Auch im Kötschachtal sind die Wälder in Privat- bzw. Familienbesitz. Daneben aber gab es auch viele (kleinere) Grundstücke, die von Privatleuten erworben wurden. Letztlich sind noch die Bundesforste und die Gemeinden Eigentümer von Wiesen, Wälder und mehr oder weniger bereits bebaute Flächen. - Seit der Jahrtausendwende werden zunehmend Grundstücke an Großinvestoren verkauft, die neue Hotel- und Wohnanlagen schaffen sollen. Die Waldentwicklung allgemein zeigt sich im gesamten Gasteinertal zweifelsohne rückläufig.

Weiterführende und verwandte Themen :
• Frühgeschichte - Kelten/Römer/Bajuwaren - im Gasteinertal
• Geschichte - Peilsteiner/Goldegger - in Gastein
• Dokumentation - Bäuerliches Leben - Gastein im 19. Jh.
• Geschichte Gasteins - Bauernaufstand - 1525/26
• Dokumentation - Bewohner Gasteins - Muchar, 1830
• Dokumentation - Besitzverhältnisse bis 1848 -
• Höfe werden verlassen - Emigration - 1732/33

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Literatur : Die Informationen der oben angeführten Themenbereiche sind teilweise dem Buch: "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977 - dem Buch: "Die Geschichte Gasteins und des Gasteiner Tales" von Heinrich von Zimburg, 1948 - dem Buch "Halt' aus Bauer" von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012 - dem Buch "1000 Jahre Gastein" von Fritz Gruber, Rotary Club Gastein, Dezember 2020 - sowie den Büchern des 19. Jahrhunderts von Burkhard Eble, 1834 - Ritter J. E. von Koch-Sternfeld, 1820 - Dr. Albert von Muchar, 1834 - Joseph Mitterdorfer, 1820 - Benedikt Pillwein, 1839 - Emil, 1827 - entnommen.

Quellenangaben
2a,b,c - Die Geschichte Gasteins und des Gasteiner Tales von Heinrich von Zimburg, 1948, S. 17, 19, 22
2d - Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977, S. 300
3a - Halt' aus Bauer, Band I u. II von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012
3b - Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977, S. 303
3c - Über 1000 Jahre Gastein von Fritz Gruber, Rotary Club Gastein, Dezember 2020, S. 147
4a - Halt' aus Bauer" Band I von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012, S. 49
4b - Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977, S. 303
4c - Halt' aus Bauer" Band II von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012, S. 174
5d,e,f - Halt' aus Bauer" Band II von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012, S. 180, 229, 234
6a - Waldentwicklungsplan Salzburg, Teilplan St. Johann im Pongau, Stand 2012 von Peter Daxner, Karl Jordan

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