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H - Geschichte Gasteins: Protestantenvertreibung - Gasteiner Emigranten im 18. Jh.
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Geschichte Gasteins

Gasteiner Emigranten

Am 2. Februar 1731 gab der König der Preußen ein Patent heraus, in dem er den Salzburgern die Aufnahme in seinen Ländern zu günstigen Bedingungen zusagte. Wer sich zur Niederlassung in Preußen bereit erklärte, sollte sofort als preußischer Untertan gelten. Salzburg musste freien Abzug unter Mitnahme seines Vermögens gewähren.

Die Gasteiner Emigranten trafen auf ihrem Weg nach Salzburg meist mit Auswanderern aus anderen Gerichten zusammen. In Salzburg sammelten sich die einzelnen Scharen, um dann gemeinsam über die Landesgrenze weiterzuziehen. Der Weg, den die einzelnen Emigrantenscharen genommen haben, ist heute nicht mehr im Detail zu verfolgen.
Insgesamt erreichten von den 22.151 Salzburger Emigranten etwa 16.000 Ostpreußen, davon 487 Gasteiner - über 800 starben auf der Reise.

Gasteiner in Georgien
Der Emigrationszug, welcher Gastein am 16. August 1733 verließ, kam Ende des Monats über Landsberg nach Memmingen. Hier erfuhren die Emigranten, dass der englische König Kolonisten für Georgien in Nordamerika suche. Es erklärten sich sofort 42 Leute dazu bereit und reisten über Rotterdam, Dover nach Georgien. Sie gründeten dort die Niederlassung Eben-Ezer.
Im November 1733 schiffte sich der erste Zug von 47 erwachsenen Personen in Dover ein. Es folgten noch 2 weitere Züge von Salzburgern, sodass insgesamt ca. 300 Salzburger in Georgien angesiedelt wurden, davon vermutlich 50 Gasteiner. Spätere Nachsiedlungen von Pfälzern und Schwaben gingen immer noch unter dem Namen "Salzburgers", die heute an die Tausende Großfamilien darstellen, die auf ihre Tradition sehr stolz sind und einmal im Jahr zu einem großen Treffen der Salzburger in Amerika zusammenkommen.
Die Inquisitoren von Gastein
Im Februar 1733 wurde von der Geheimen Religionsdeputation eine strenge Inquisition angeordnet. Die Inquisitoren von Gastein waren Landrichter Stockhammer, der alte Pfarrer Wagner und der neue Pfarrer Grienagl, die beiden Jesuiten und der Kooperator. Sie traten unter dem Vorsitz des Dechanten Johann Hofer von Werfen im Pfarrhof Hofgastein zusammen.
Vor dieser Religionskommission mussten nun ausnahmslos alle erscheinen, die sich einmal lutherisch erklärt hatten, auch dann, wenn sie inzwischen freiwillig wieder katholisch geworden waren. Nach diesen Protokollen wurde von der Geheimen Religionsdeputation in Salzburg das Urteil gefällt.

Im Herbst 1732 stellte sich heraus, dass der Hofer Kirchenchor wiederholt während des Gottesdienstes protestantische Texte zu den Weisen katholischen Kirchenlieder gesungen hatte. Das "Sechzgerl" war ein beliebtes verbotenes Liederbuch, welches in die Kirche mitgenommen, in die vorgeschriebenen Gesangsbücher eingelegt und dann deren Lieder ungeachtet des Verbotes gesungen wurden. Der Pfarrer konnte die Worte des Gesanges nicht mitbekommen, da er sowohl bei den Prozessionen als auch beim Gottesdienst zu weit entfernt war. Doch dem Pfarrer wurde dies wohl von anderen Personen zugetragen.
Am 23. Juni 1733 wurden 11 Schuldige vorgeladen, wobei die meisten von ihnen bereits 10 oder 20 Jahre beim Kirchenchor waren. Das Urteil wurde am 22. Juli gefällt. Drei Chorsänger wurden zur Ablegung einer Glaubensprobe verurteilt, die anderen zur Emigration, weil sie in gottloser Weise die katholische Religion zum Gespött gemacht hätten.

Die Knappen als Glaubensverdächtige
Trotz der strengen Inquisition von 1733 und der Ausweisung aller des Protestantismus überführten blieb das Misstrauen der erzbischöflichen Regierung gegen die Gasteiner rege. Besonders verdächtig erschienen dabei die Knappen, die sich oft lange in den Bergen aufhielten und kaum zu überwachen waren und nebenbei noch den Schutz der Obrigkeit genossen. Man sollte den Knappen unbedingt katholische Aufseher beigeben und sie zum Abgeben noch vorhandener evangelischer Bücher zwingen, hieß es. Wer Bücher bei sich behalte, sollte der Verbannung gewiss sein. Kinder sollten Auskunft geben über den Glauben der Eltern. Allen Untertanen wurde es zur Pflicht, die sich in Glaubensdingen etwas zu Schulden kommen lassen anzuzeigen. Die Vorgangsweise hatte aber wenig Erfolg. Viele der Bauern behielten ihre Bücher, woraus sie bei geheimen Zusammenkünften lasen.
Der letzte große Religionsprozess (1743 - 1744)
In den Jahren 1731 - 1733 waren von der Zwangsausweisung hauptsächlich Hof- und Dorfgasteiner betroffen. Bad Gastein wurde von den Jesuitenpatres kaum besucht, da das Verhältnis zu Vikar Stegpuchner sehr schlecht gewesen sei. Jahrelang wurden an den Sonntagen evangelische Versammlungen abgehalten und auch über andere Zusammenkünfte wussten sehr viele, ohne das es je zur Anzeige gebracht worden wäre.

In den Jahren 1736 glaubte man dann doch, dass der Protestantismus ausgerottet sei. Am 12. Oktober 1743 jedoch sandten der Gasteiner Landrichter und die Geistlichkeit einen Bericht an die Geheime Religionsdeputation, dass ein gewisser Veith Loitlsperger, ein bereits vor 8 Jahren ausgewiesener Webermeister aus dem Kötschachtal, häufig über den Tauern nach Gastein komme und mit einer größeren Anzahl von Menschen zusammenkomme. Nachdem man ihn festgenommen und gefoltert hatte, gestand er. So nahm der letzte große Religionsprozess (1743 - 1744) seinen Anfang.

In den folgenden Jahren fanden vereinzelt noch Verhöre statt und es wurden verbotene Bücher öffentlich verbrannt. Danach gab es keine Prozesse mehr aber auch keine Protestanten unter den Einheimischen.

Weiterführende und verwandte Themen :
• Dokumentation : Emigrationspatent - 31. Okt. 1731
• Dokumentation : Emigration - Inquisition im 18. Jh.
• Dokumentation : Gegenreformation -
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• Geschichte : Protestanten im 16./17. Jh. -

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Quellen: "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977 - und
"Die Lutherischen in Gastein" von Ekkehart Lebouton, 1981

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Geschichte Gasteins - Protestanten - 16./17.Jh.
© 2008 Anton Ernst Lafenthaler
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