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D - Gasteinertal/Dokumentation: Geschichte - Markt Hofgastein, Chronik der Freiwilligen Feuerwehr
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Dokumentation . Gasteinertal

Markt Hofgastein

Geschichtliche Entwicklung der Feuerwehr

Seit Gründung der Feuerwehr im Jahr 1876 fehlen Aufzeichnungen bzw. wurden sehr gering gehalten. Vom Gründungsjahr 1876 bis 1908 fehlt jegliche Protokollführung. Es ist anzunehmen, dass das hierfür verwendete Buch in Verlust geraten ist. Auch fehlen Aufzeichnungen der Zeit des 1. Weltkrieges von 1915 - 1918 und des 2. Weltkrieges von 1939 - 1945.
Im Jahre 1989 wurde im Auftrag des Feuerwehrkommandanten Berger Herbert und der Ausschussmitglieder eine Chronik geschaffen - erstellt von Kamerad Lehner Josef und Gracher Kurt. Nachfolgende Ausführungen entstammen überwiegend der "Chronik der Freiwilligen Feuerwehr" des Marktes Hofgastein.

» Hilfe durch "gegenseitige Direkthilfe" «
Seitdem sich der Mensch in Gemeinschaftssiedlungen nieder ließ, war es notwendig, für diese Gemeinschaften in jeder Hinsicht vorauszusorgen und sie ausreichend zu schützen. Dazu benötigte man vorerst sicherlich keine eigenen Einrichtungen und Regelungen. Die immer wieder auftretende Gefahr einte von selbst alle Kräfte, weil sie dazu zwang, sich gegen alles zu wehren, was diese Gemeinschaft bedrohte. Selbstverständlich gehörte dazu auch die gemeinsame Abwehr der zerstörenden Gewalten des Feuers und des Wassers und der ständig sich wiederholenden sonstigen Elementarkatastrophen. Dieser Einsatz schien umso verständlicher, je kleiner diese Siedlungsgemeinschaft war. Er verlor diese Selbstverständlichkeit erst nach und nach durch deren Vergrößerung. Vorbeugungsmaßnahmen, Anordnungen und Aufträge wurden erforderlich und ein organisierter Einsatz von Abwehrkräften, die sich nun vielfach freiwillig, in dem Verantwortungsbewusstsein der Gemeinschaft gegenüber, zur Verfügung stellten. Die "gegenseitige Direkthilfe" aber blieb bis in unsere Tage herauf erhalten.

Die Polizey-Verordnungen des Landrechtes von Gastein 1792

» Die ältesten Taidingen «
Schon in den ältesten "Taidingen", welche die gesetzliche Ordnung der Rechte und Pflichten der Bürger einer Gemeinde oder eines Bezirkes umfassten, finden wir daher auch solche Schutzbestimmungen. Auch die ältesten uns erhaltenen Bürgerbücher des "Marktes zu Hof" berichten darüber. Bei der Aufnahme in die Bürgerschaft wurde jeweils nicht nur die Einrichtung einer besonderen Gebühr verlangt, sondern es mussten auch besondere Leistungen für die Gemeinschaft erbracht werden. Unter anderem war die Wasserversorgung für die "gemainen Prunn" zu sichern und es mussten dazu von allen "Prunnröhr" zur Verfügung gestellt werden. Man verlangte aber auch schon damals gegen Feuergefahr verschiedene Sicherungsvorkehrungen und es waren dazu Leitern, "Feuerhaggen" und "Wasserember" einzubringen. Die alten Taidinge, deren Einberufung noch unter Erzbischof Wolf Dietrich zweimal jährlich nach altem Herkommen verlangt wurden, dienten auch der Bekanntmachung solcher ortspolizeilicher Gewohnheiten und Rechtssatzungen. In einer Abschrift dieser "von Alters her gebreichig gewesenen Ehehaft Landtaidinge für das hochfstl. salzburgische Landgericht und Gastein" findet sich u.a. die Anordnung, dass "die Buerger allhie auch alle Gottsheuser und Dörfer zu fürfallendten Feuersnöthen mit gueten Laittern und Häggen versechen sollen und wenn Prunsten auskhämen, solicher der Obrigkhait so baldt man es khann Unverzögentlich zu wissen machen und sich nach dero Feuerordnung zu halten" hätten. Die hier erwähnten Feuerordnungen aber wurden immer wieder ergänzt u. a. in den Jahren 1659, 1668, 1689, 1709 und 1729.

» Feuer-Ordnung 1792 «
In den "Polizey-Verordnungen" des Landrechtes von Gastein vom Jahr 1792 - Landrecht des Hochfürstl. Salzburg: Land- und Berggericht Gastein - heißt es in Wiederholung vorangegangener Befehle: "Jedermann soll seine Rauchfänge etwelche male das Jahr hindurch wenigst mit Poschen kehren und fleißig säubern. In Märkten und größeren Dörfern solle sich unter jedem Tach eine mit Wasser gefüllte Potting befinden. Schaiten, Späne und derley brennbare Sachen sind weder unter den Tächern noch sonst nahe bey dem Herd oder Ofen aufzubewahren. Niemand soll mit Spänen oder offenen Lichtern in die Ställe gehen; jeder Hausvater soll also Laternen haben, auch keine anderen als Rohrleuchter gebrauchen. Bei Ställen, Städl und Thennzimmern ist das Tabakrauchen verbothen. Die Backöfen sollen nicht in die Häuser hineingebaut, sondern in entlegenen Orten gesetzt, auch diese und die Prechelöfen mit eisernen Thürlen oder Steinblatten versehen werden. Der Herd soll mit einer Aschengrube versehen und nicht grubigt seyn; so auch der Aschen nicht in hölzernen Geschiern aufbewahrt werden. (Nach Befehl vom 7. Jänner 1659, 11. Jänner 1668. 23. Oktober 1689, 25. März 1709 und 10. Oktober 1729).
Die sogenannten Rück- oder Dörrsöller, wie auch alle Ofnungen in den Rauchfängen sind nachdrucksam verbothen. Feuerwerfen und Schüsssen ist nicht nur in den Rauchnächten, sondern auch zu anderen Zeiten nicht zulässig. Die Johanns- oder Sonnwendtfeuer sind bey Vermeidung empfindlicher Geld- und Leibstraffn, die auch derjenige, der selbe auf seynem Grund und Boden gedultet, zu gewarten, durchgehends abgestellt. (Befehl vom 3. August 1782, 6. Oktober 1719, 13. September 1706, 26. September 1694).
Andere Polizey-Verordnung: Die an Gräben und Brüggen anliegenden Unterthanen sind schuldig, bei sich ereignenden Wassergüssen einem Hauptschaden vorzubeugen." (siehe auch Feuer-Ordnung - Buch : Geschichte-Gasteins von S. Hinterseer, Bad Hofgastein).

» Feuerbeschau, Nachtwächter «
Um diese Verordnungen durchzusetzen, wurden u.a. auch die jeweiligen Bürgermeister in den alten Marktrechten Hofgasteins dazu verpflichtet, verschiedene Visitationen durchzuführen, "auch die gewohnlichen Feuerbeschawungen, Nachtwachten, Pruggen, Weeg und Steeg und alle anderen nothwendigkaithen so gemainem Marckht obligen wie von Alter herkhomen mit Vleiss zu verrichten". Bis in unsere Zeit herauf gab es auch noch den von der Gemeinde bestellten Nachtwächter, der in früheren Tagen mit seinem Horn und mit seiner Laterne zur frühen Schlafenszeit durch den Markt ging mit dem Rufe: "Löscht das Feuer und das Licht, dass kein Unglück gschiecht!" Immer wieder wurde auch Material und Geld in der Gemeinschaft gesammelt, um Mittel zur Abwehr bereitstellen zu können. Schon im Jahre 1780 wird daher zu einer Sammlung für die Beschaffung einer "Spritze" aufgerufen. Noch bis vor etwa hundert Jahren gab es jedoch keine organisierten und schon gar keine ausgebildeten freiwilligen Wehren. Bei Katastrophen half eben jeder so gut er es vermochte.

Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr Markt Hofgastein 1876

Vielleicht war dann der verheerende Großbrand zu Pfingsten 1872, der neben dem Stummeranwesen noch weitere vier Gehöfte vernichtete, unmittelbarer Anlass zur Einrichtung einer Freiwilligen-Mannschaft der hiesigen Feuerwehr.
Im Jahre 1876 fanden sich jedenfalls → 30 Bürger des Marktes - zusammen und gründeten am 13. Februar 1876 dieses Jahres die Freiwillige Feuerwehr, Die Gründungsversammlung fand im Gasthof zum Boten statt. Grundgesetze wurden erstellt und eine allgemeine Dienstvorschrift erlassen. Nach und nach sorgte man für die Anschaffung der notwendigsten, wenn vorerst sehr primitiven Feuerlöschmittel und Geräte und für die Schulung der zur Verfügung stehenden Mannschaft, da man längst erkannt hatte, dass zu einer wirksamen Brandbekämpfung und zu Hilfseinsätzen bei sonstigen Katastrophen eine straff organisierte und geschulte Mannschaft unerlässlich war.

» Erste Organisation und Ausrüstung «
Steiger- und Spritzenrotten wurden eingerichtet und eigene Schutzrotten, in die vor allem die über 45 Jahre alten Mitglieder eingereiht wurden. Lederne und "zwilchene" Löscheimer wurden beschafft, einfache Hand- und Kastenspritzen, Leitern und Schläuche und Seile, die Feuerwehrleute erhielten einfache Uniformen, Hanfgürtel mit Karabinerhaken und eigene Helme, die Steiger aber solche mit einfachem Leder-Nackenschutz. Im Jahre 1888 wurden schließlich die erste Druckspritze beschafft, zusammen mit der nötigen Schlauchausrüstung und mit anderem Gerät.

» Erstes Hydrantensystem im Markt 1905 «
Unter Bürgermeister Wiatschka wurde im Jahre 1905 unter anderem auch eine neue Ortswasserleitung errichtet und zur Brandbekämpfung das erste Hydrantensystem im Markt eingerichtet. Es wurde übrigens auch mit der Thermalwasserleitung verbunden und fand auch bei anderen Einsätzen Verwendung. Bisher war man auf die uralten, in verschiedenen Marktteilen eingerichteten öffentlichen Marktbrunnen angewiesen.

» Erstes stabiles Zeughaus mit einem Schlauchturm 1908 «
Anlässlich des Kaiser-Jubiläums hatte man dann im Jahre 1908 ein stabiles Zeughaus mit einem Schlauchturm errichtet und am 2. August 1908 dieses Jahres eingeweiht. Es stand hinter dem "Wickingerhof". Im Jahre 1928 gelang es schließlich auch, eine Kollektiv-Versicherung für alle Feuerwehrmitglieder abzuschließen.

» Neues Landesfeuerwehrgesetz 1936 «
Anlässlich der am 3. Mai 1936 durchgeführten 60-Jahrfeier der Gründung wurde erstmals nach dem neuen Landesfeuerwehrgesetz ein Dreiervorschlag zur Wahl des Kommandanten erstellt. Von dieser Zeit an war die Feuerwehr eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die Gemeinden wurden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen angepasste, leistungsfähige Feuerwehr einzurichten.

» Die Feuerwehr als Schutztruppe 1938 «
1938 wurde die Feuerwehr nach den reichsdeutschen Gesetzen als "Schutztruppe" organisiert. Wie überall mussten auch in Bad Hofgastein viele Wehrkameraden den Feuerwehrrock mit dem Soldatenrock tauschen und zum Militär- und Kriegseinsatz einrücken. Nachdem die Wehrfähigen eingezogen wurden, mussten die alten ausgedienten Wehrmänner und Dienstverpflichteten die Aufgabe der Feuerwehr übernehmen.

Weiterführende und verwandte Themen :
• Doku : Dienstvorschriften - der FFW im 19./20. Jh.
• Doku : FFW Protokolle - und Zeitungskommentare
• Ereignisse : Geschichte der FFW - Bad Hofgastein
• Ereignisse : Elementarereignisse - im Gasteinertal

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Der Text wurde überwiegend der "Chronik der FFW Bad Hofgastein" mit freundlicher Genehmigung entnommen,
sowie auszugsweise dem Buch: "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von S.Hinterseer.

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© 2010 Anton Ernst Lafenthaler
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