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Dokumentation . Gasteinertal

Bergordnungen . Pachtverträge

Abgesehen vom Goldbergbau der Römer und der Taurisker wird der Bergbau in der Gastein erstmalig im Jahre 1342 genannt, als Erzbischof Heinrich eine Bergordnung erließ. Die Erzbischöfe Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) und Pilgrim von Puchheim (1365 bis 1396) waren im Streite gegen ihre bayrischen Nachbarn mit den Herzogen von Österreich verbündet. Diese Fehde kostete Geld und man entschied, die Bergwerke an auswärtige Bergherren zu verpachteten, um so an dem Ertrag der Goldbergwerke in der Gastein und in Rauris teilhaben zu können. Im Jahre 1344 erließ Erzbischof Ortolf auch eine neue Bergordnung, in welcher er bestimmt, dass nur die erzbischöflichen Wechsler die Einlösung von Gold und Silber vornehmen dürfen. - Quelle: Zimburg
Muchar, 1830 schreibt dazu : "Am Ende des XII. Jahrhunderts erhielt das Erzstift auch die feierlichsten Bestätigungsdiplome über alle seit Jahrhunderten schon bessenen Gold- und Salzzinse und aller Bergregalien auf dem eigenen Grunde und Boden von K. Friedrich Barbarossa und K. Philipp am 14. Juni 1187, und am 29. Sept. 1199." - und weiter - "Im Jahre 1297 verkauften nemlich die Herzoge Otto und Stephan von Baiern (auch zur gänzlichen Abtragung der alten Schuld) dem Erzstifte zu Salzburg ihre Herrschaft Gastein mit allen ihren dortigen Alloden, mit Wiesen, Weiden, Alpen, mit dem Land- und Pfleggerichte, mit Fisch- und Jagdrechten und mit allen Eigenleuten daselbst um 600 Mark Silber Salzburger-Gewichts und 600 Mark Regensburgerpfennige. ... Hierauf mußten die Goldecker alle ihre angesprochenen Rechte in der Gastein vom Erzstifte als Lehen nehmen; welche sie aber bald darauf demselben wieder käuflich aufgegeben haben ... Im Laufe der Zeit faßte die salzburgische Erzkirche die feste Ueberzeugung, daß ein friedliches Verhältniß mit den mächtigen Goldeckern nicht dauernd hergestellt werden könne; oder die Erzbischöfe durchschauten die Zukunft jetzt schon, wo die goldreichen Berge der Gastein und Rauris ihrem Gotteshause unermeßliche Renten gewähren würden. Der Erzbischof Weichard ergriff daher die erste Gelegenheit, und knüpfte im Jahre 1314 die Verhandlungen an und Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz hatte diese Unterhandlungen fortgesetzt und beendigt... Im Jahre 1323 wurden diese salzburgischen Lehen unbedingt und auf immer dem Erzstifte abgetreten." - und weiter bzgl. der Besitzungen der Bergwerke - "Im Jahre 1342 gab Erzbischof Heinrich von Pyrebrunn, als Grundherr des Thales und Landesfürst, für die Gastein eine Berg-, Frohn- und Wechselordnung für "Perchrichter, Vroner, Wechsler, Grubmaister und andere Erzläute in der Gastun." Die Amtsgewalten und ihre Gränzen der Gastein-Landrichter und Bergrichter werden darin bestimmt; die Preise des Erzes festgesetzt, und allen auf der Landstraße zwischen Klammstein und dem Berge (dem Rathhaus- oder Erzberge) Wandelnden wird Freiung gegeben." - Damals schon nahmen die Erzbischöfe an den Bergwerken ihrs Landes jure regalium den sogenannten Werkpfennig und den zehnten Kübel Erz - als Frohnabgabe.

Früher Goldabbau in Gastein

» Tagbau und Flusswäscherei in der frühen Zeit «
Bereits die Thaurisker, als geschickte Bergmänner und Bearbeiter von Erzen haben wohl schon den Goldbergbau in Gastein betrieben. Zu dieser Zeit gab es nur den Tagbau, ergänzte durch die Flusswäscherei. Nachgewiesen kann der Bergbau nur werden am Radhausberg, im Gebiet des Silberpfennig und der Erzwies, an den Rändern des Nassfeldes, wo sich am Herzog Ernst, am Neunerkogel, dem Rauriser Goldberg und dem Hohen Horn uralte Gold- und Silberschächte befinden. An keiner anderen Stelle in den Hohen Tauern ist ein so weit in die früheste Zeit hineinreichender Bergbau betrieben worden.
Auch Namen und Bezeichnungen von Gegenden zeugen von diesem uralten Bergbau, wie der Silberpfennig, die Goldlacke auf der Reicheben, das Silberkarl, die Erzwiese, die Silberne Gans, der Hohe Goldberg, die Goldzeche u. a.

» Bergbau der römischen Epoche «
Aus Funden ist bekannt, dass den Römern diese Gegend wohl bekannt war. Als römische Verbindungswege zwischen Lonicum (Lienz) und Juvavum (Salzburg) gelten der Katschberg, der Radstädter Tauern und auch der Korntauern.
Muchar schreibt: Das merkwürdigste Römermonument ist der uralte Tempel auf dem Danichsberge im Mölltale, so nahe dem Naßfelde und Korntauern gelegen und dem Herkules, dem Hüter und Schutzgotte aller verborgenen Schätze, mit folgender Devise geweiht: "Herculi Invicto Sacrum. G. Donnicus Rufinus et Valeria Attica. cum Suis. Templum Vetustate conlapsum Restituerunt ex Voto".
Nach Abzug der Römer verfielen die Anlagen wohl vollständig, ebenso die alten Heidenwege zu den Silbergruben am Pochhart über die Riffel und den Filzenkamp zum Rauriser Goldberg, ebenso auf die Höhe der Schlappereben und über den Korntauern.
Fritz Gruber schreibt dazu im Buch "Tauerngold": Der Goldbergbau durch die Römer ist nicht sicher belegt. Als stärkstes Indiz muss nach wie vor die römische Weganlage gelten, die mitten in das Bergbaugebiet des Bockharttales führt und dort ihr Ende findet. Die Existenz römischer Artefakte beweist zwar die Anwesenheit der Römer, der eigentliche Beweis für römischen Bergbau ist aber ausständig.

» Nach der Völkerwanderung - Beginn des 8. Jahrhundert «
Sowohl Sagen als auch Schriften aus der Zeit des 8. Jahrhunderts versichern, dass man an den ehemals römischen Bergwerken an der Tauernkette des Nassfeldes wieder zu arbeiten begonnen habe, wobei vor allem die Flusswäscherei genannt wird. Diese, die Goldwäscherei soll in der Nähe der Gasteiner Ache betrieben worden sein.
Die Gasteiner Chronik berichtet 1540 über den alten Bergbau: "Und an den Pürg (Gebirge) haben sich vormals die Haiden aufhalten, wie dann die Alten Bergwerch gepaut haben, wann man den heuntigen Tag die Warzaichen zum Teil noch vor Augen sieht als am Kötschach Kogel, in Naßfeld, Edenkar, und sonstigen vil Orten mehr. Nit Not oder mehr, wie die gelegen seind, zu erzelen, aber das ist zu wissen und beschriben, daß im Naßfeld ein groß Bergwerch ist gewesen, ist auch dieses Tal von St.Rueppert und seinen Legaten so (er)geschickt hat, ihnen zur Ehr ein Kirchen gepaut und ist diese Kirchen so hier gepaut ist worden. Denn zu selbiger Zeit als man, sage ich, dreihundert Pucher und Kölben gebraucht, wie man dan noch dise Malstein auf heuntigen Tag sieht und zum Teil vor Augen, der viel zertreten durch das Naßfeld liegen. Daselbst dann eine große Menge Volk sich im Naßfeld mit dem Bergwerch ernährt und aufgehalten hat und haben Gold und Stain auszogen und haben Fron und Zol geben; da sie aber einen Ochsen aldort lebendig geschunden und die Haut bis an die Ohren abgezogen und also laufen lassen, danach von Stund an sich das Bergwerch verloren und als vergangen und die Leut nicht mehr schaffen können".
In der "Juvavia" findet sich kein Hinweis von einem alten Bergbau um das Nassfeld, schon aber von der Goldwäscherei: "Ibant due fratres in locum, qui dicitur Pongauni - in venatione et ad aurum faciendum manserunt ibi et laboraverunt aliquot dies".

Fritz Gruber schreibt dazu im Buch "Tauerngold" (gekürzt): Eine Stütze für die Annahme eines Bergbaues im 8. Jh. kommt von der Namenskunde. Im Namen Salesenkogel verbirgt sich die slawische Bedeutung von "Erz/Eisen" und in der Bezeichnung Siglitz die von "Feuer, Hitze", was auf eine damals bestandene Schmelzhütte hinweisen könnte. Die slawische Siedlungstätigkeit beginnt ja gemeinsam mit der bajuwarischen im 8. Jh. Auch die erhöhte Rodungstätigkeit im Nassfeld weist auf eine derartige Besiedlung hin, nachgewiesen durch Pollenanalysen.

» Die Erzkirche erhält Fiskalrechte auf alle Bergwerke «
Im Jahre 908 erhielt die Erzkirche durch König Ludwig dem Kinde alle königlichen Fiskalrechte über den Bergbau und das Recht, die königlichen Zehenten von Gold, Salz und allen anderen Metallen auf dem Boden des Erzstiftes künftighin zu handhaben. Die Bestätigung dieser zuerkannten Fiskalrechte auf alle Bergwerke (in auro et sale) erfolgte durch Kaiser Otto d. Gr. mit Urkunde von 8. Juni 940.
Was unter den fiskalischen Bergrechten verstanden wurde, zeigen die in den Jahren 1190 und 1207 von den Erzbischöfen erlassenen Urkunden. Kaiser Friedrich Barbarossa 1187 und Kaiser Philipp 1199 bestätigen erneut feierlich diese überkommenen Rechte. 1297, als die bayrischen Herzöge Otto und Stefan die Gastein dem Erzbischof zur Abtragung ihrer Schuld verkaufen, werden allerdings keine Bergwerke erwähnt, was aber seinen Grund wohl darin hat. dass der Bergbau, damals durch jeden betrieben werden konnte, der dazu Lust hatte, wenn er nur den Peilsteinern den entsprechenden Zehent lieferte. In der Gasteiner Landtaidingen, die aber vielleicht schon um 1300 geltend wurden, ist schon davon die Rede, "daz alle gefundene Schätz, es sey Goldt oder Silber oder Edelgestain und Perckwerch auch seiner Genaden zugehöre und alle neue Fündt und Gründt soll khainer empfahen oder aufslahen oder einnemen, ohne wissen seiner Gnaden oder derselben anwaldt und derselben nachbarschaft, die da Gmain und Thail habe."

Bergordnungen regeln den Bergbau

» Erzbischof Heinrich von Pyrnbrunn verfasst 1. Bergordnung «
Erstmalig wird der Bergbau in der Gastein im Jahre 1342 ausdrücklich genannt. Da aus dem Jahre 1287 schon von Gold- und Silbergruben im Lungau berichtet wird, ist anzunehmen, dass zu dieser Zeit auch im westlichen Gasteiner Tal wieder nach Gold gegraben wurde. Die erste Bergordnung wurde von Erzbischof Heinrich von Pyrnbrunn, damals Landesfürst und Grundherr des Tales erlassen. Diese zeigt eine Berg-, Fron- und Wechselordnung für "Perchrichter, Vroner, Wechsler, Grubmaister und andere Erzläute in der Gastun." In dieser ersten Bergordnung werden die Amtsgewalt der Berg- und Landrichter festgelegt, deren Funktionen streng getrennt sind und die Preise des Erzes festgesetzt, sowie allen auf der Landstraße zwischen Klammstein und dem Berge (dem Radhaus- oder Erzberge) Wandelnden Freiung gegeben.
In der Bergordnung Erzbischof Heinrichs (erzstiftlichen Vizdom zu Friesach in Kärnten) heißt es: "Daz alle Funde auf dem Perch (Radhausberg) unser Pergrichter leihe" und "Es mag ein jedlicher Grubmaister ein neu Paw vachen, wa im gevellt, für di weil und er sein Recht davon geit dem Herren und dem, daz der der wat ist".
Friedrich der Bleikolb, Niklas von Laven mit seinem Schreiber Ortlein sind die ältesten namentlich genannten Gewerken.

» Erste Verpachtung der Bergrechte seit 1344 «
Die Erzbischöfe gaben den Bergwerksunternehmungen in der Gastein Geld im Voraus und verpachteten sie an auswärtige Bergherren, die nun in rascher Reihenfolge wechselten.
Im Jahre 1344 verpachtete Erzbischof Ortolph von Weißeneck den Goldberg an die Bürger Nikolaus Weniger, Heinrich Barber, Heinrich Chelazain, Hermann Rantlein und Christoph Kropf aus Judenburg um 1500 Goldgulden und erließ gleich darauf eine neue Bergwerksordnung, in welcher bestimmt wird, dass nun die erzbischöflichen Beamten in ihrer Einlösungsämtern und Brenngaden die Einlösung von Gold und Silber vornehmen dürfen. Auch das Waffentragen der Knappen wurde in dieser Bergordnung festgelegt. Nur der landesfürstliche Wechsler durfte auf diese Weise mit den edlen Metallen, mit Reingold, Mühlgold und Silber handeln.

» Verpachtung der Fron-, Wechsel-, Berg- und Landrechte seit 1354 «
Zehn Jahre später, im Jahre 1354, übernehmen zusammen mit anderen Judenburgern Hans Pain und Andrä Schrott (oder Schratt) pachtweise den Gasteiner Bergwerksbetrieb. 1359 war es ein Salzburger Bürger namens Martin Aufner, der vom Erzbischof gegen eine jährliche Pachtsumme von 1600 Goldgulden den Gasteiner Goldbergbau pachtete und in seinen Namen Fron-, Wechsel-, Berg- und Landrecht ausübte. Unter Erzbischof Pilgrim II. traten 1377 wieder Judenburger Bürger, nämlich Hans Goldlein und sein Eidam Conrad Decker, als Pächter der Erzbetriebe von Gastein und Rauris auf, welche mit zusammen 3200 Gulden goldener Pfennige sogar auch die Salzburger Münze in Pacht nehmen.
Nach einem Zerwürfnis, welches der Erzbischof mit seinen Pächtern hatte (er ließ im Jahre 1380 die beiden Pächter samt seinen Neffen Christian und dem Schreiber Balthasar kurze Zeit gefangen setzen), schloss er doch nach ihrer bald darauf erfolgten Freilassung wieder neue Pachtverträge mit ihnen, und zwar für die nächsten zwei Jahre für alle Bergwerke des Erzstiftes - abgeschlossen im Jahre 1384.

» Regalienpächter Conrad Decker «
Als Regalienpächter verfügte Conrad Decker über das ganze im Bergwerk gewonnen Gold. Decker pachtete 1378 die "goldlein müntz" zu Salzburg. Es ist daher anzunehmen, dass er auch die Münzen für die Herzöge von Österreich prägte und hierzu das Gold des Gasteiner Bergwerkes benützte. Den Einfluss auf diese Bergwerke sicherte er sich, indem er den Gewerken Geld vorstreckte, was aus 48 Schuldscheinen einwandfrei hervorgeht. Wenn nun die Gewerken zahlungsunfähig wurden, erwarb er von ihnen an Zahlung statt die Bergwerksanteile. Da er nicht nur Frone und Wechsel, sondern auch Berg- und Landgericht vom Erzbischof in Pacht hatte, konnte er seinen Ansprüchen den notwendigen Nachdruck verleihen. Erzbischof Pilgram II. sah daher in der zunehmenden Macht Deckers eine Gefahr und löste infolgedessen alle Schuldscheine Deckers im Jahre 1386 bei den Gewerken ein. Bald darauf muss es auch zum Bruch mit Decker gekommen sein, denn 1422 bezeugten Leute aus Gastein, dass Conrad Decker, der "Knappen und, wer das perichwerch arbeiten wollt, gelt gelichen hat doch zu seinem nutzen und gewinn... aus dem Land mit großem guet bey nacht ist entwichen."

» Die neuen Pächter ab 1390«
In der Zeit von 1390 - 1395 scheint Lenz, Bürger von Radstadt, als Wechsler in der Gastein auf, und im Jahre 1403 übernimmt Jakob Kipfler, Pfarrer zu Tifen, und ein Salzburger Bürger Vincenz Purchsteter Frone und Wechsel auf drei Jahre um 1500 Gulden. 1411 erscheint mit den gleichen Rechten Paul Kren, Bürger zu Leoben, auf 10 Jahre. Das Geschäft aber war wohl nicht so gut, denn nach 2 Jahren kündigte Kren den Pachtvertrag.
Um das Jahr 1420 scheint Hanns Plahover (wahrscheinlich Plahuber von Plahub bei Sankt Veit im Pongau) mit mehreren anderen Mitgewerken auf dem sog. Erbstollen (Erzwies) auf. Sie erhielten diese Stollen mit der Befreiung von Wechsel auf drei Jahre verliehen.

» Die neue Bergwerksordnung 1463 und 1477 «
Im Jahre 1463 beschloss Erzbischof Burchard (auch Burckart) eine neue Bergwerksordnung und setzte für den Pinzgau und Pongau zwei Wechsler (aus der Familie der Strochner) ein. Sein Nachfolger Bernhard setzte dann am Montag von Sand Johannestag zu Sunnwendten  im Jahre 1477 von neuem 69 Artikel zusammen und forderte jedermann auf, Neuschürfe anzulegen, "verlegene Baue" aufzuschlagen und Gold in den Bergen und Flüssen zu suchen. Von allen denjenigen, die neue Baue anschlagen wollten, ward als öffentliche Abgabe eine Fron allein eingesetzt, nämlich für die ersten zehn Jahre der zehnte Kübel Erz auf den Halden, für die folgenden 30 Jahre aber nebst der Fron von jeder Silber ein Gulden und jeder Mark Gold neun rheinische Gulden und nach Verlauf dieser 30 Jahre die Ablieferung alles Goldes und Silbers an den hochfürstlichen Wechsler "umb einen leidendlichen Preis.

» Der gesamte Bergbau im Lande als erzbischöfliches Privileg «
Erzbischof Matthäus Lang erließ 1532 eine neue Bergordnung, welche den gesamten Bergbau im Lande als erzbischöfliches Privileg erklärte und der Berggerichtsbarkeit unterstellte, welche durch dem von ihm ernannten Bergrichter ausgeübt wurde, dem die Geschwornen und die Schreiber zur Seite standen. Dem Bergrichter unterstanden die Fröner, Schiener (Markscheider), Silberbrenner und Fronboten.

» Kapitalzersplitterung des Weitmoserschen Vermögens «
Die Kapitalzersplitterung des Weitmoserschen Vermögens mit dem Tode Christoph Weitmoser führte zur Auflösung der Lender Handelsgesellschaft, was den gesamten Bergbau in den Tauernregionen erschütterte, da diese Gesellschaft das Rückgrat der Unternehmen gebildet hatte. Diese Kapitalzersplitterung fiel zeitlich zusammen mit dem raschen Verhau der erschlossenen Erzgänge (Adelsmittel), welche durch die Einführung des Pulvers als Sprengmittel verursacht wurde. Mit Erzbischof Michael von Kuenburg (1554 - 1560), begannen zudem noch die Protestantenverfolgungen. So kam es, dass nicht nur Kapital- und Unternehmungsgeist, sondern auch die Arbeitskräfte außer Landes zogen. Erzbischof Johann Jakob von Kuen-Belasi (1560 - 1586) war zwar bemüht, durch eine im Jahre 1564 erlassene Bergordnung auch den Bergbau wieder zu beleben, aber dieses in allen Wurzeln erkrankte Unternehmen konnte sich nicht mehr erholen.

» Bergleute in der Gastein vom Reformationsedikt ausgenommen «
Das Reformationsedikt von 1588 zwang alle Protestanten, das Land zu verlassen. Erzbischof Wolf Dietrich erkannte wohl die Gefahr, welche in der Protestantenabwanderung für den Bergbau lag. Deshalb begab er sich im Jahre 1591 persönlich nach Gastein. Dieser persönliche Besuch hatte zur Folge, dass er die Bergleute vom Reformationsedikt ausnahm und seine gesamten Berganteile mit den Wäldern und Taggebäuden den Gewerken gab und die Frone abschaffte.

» Der gesamten Bergbau am Radhausberg geht 1642 in erzbischöflichen Besitz über «
Erzbischof Markus Sittikus (1612-1619) versuchte den Bergbau durch verschiedene Begünstigungen zu unterstützen (Verzicht auf die Frone, Gewährung von Vorschüssen etc.), deren Maßnahmen aber keine Wirkung zeigten. Nun nahm er selbst den Goldbergbau in Besitz, indem er 1642 den gesamten Bergbau am Radhausberg von den Katzbeckhischen Gewerken kaufte. Schon 1622 ging die Lender Handelsgesellschaft in erzbischöflichen Besitz über und somit auch die Wälder, und zwar: " in der Aigneralpe zu Harbach, ein Drittel des Kötschauwaldes, der Fronwald, der Mühlbachwald, der Luggauer Alps- und Gsteßwald, der Harbachwald, der Kardeiswald, der Schattbachwald im Anger, der Kötschwald, der Reitwald, der alte Gewerkenwald am Stuhl, in der Böck und im Anlauftal, in der Radeck und der Wildenkarwald." Für den Gasteiner Bergbau begann nun eine neue Epoche unter landeshoheitlicher Verwaltung. Es gelang aber niemals mehr, ihn zu größerer Bedeutung emporzubringen. Um 1650 scheint der private gewerkschaftliche Betrieb vollständig geruht zu haben. Es stand nur mehr der hochfürstliche Bergbau am Radhausberg in Betrieb.
Quelle: " Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins " von Sebastian Hinterseer, 1977

Bergordnungen und Pachtverträge

Werner H. Paar, Wilhelm Günther und Fritz Gruber mit dem Titel "Das Buch vom Tauerngold"
beschreiben weitere Details zu diesem Thema, insbesondere zur Bergordnung und den Pachtverträgen.

» "Constituciones et jura montana in Chastune" «
Die Bergordnung von 1342 "Constituciones" nennt zwar nur Gastein, galt aber mit Sicherheit auch für Rauris, das über die Grenzreviere auf der Erzwies und am Bockhart an das Gasteinertal angebunden war. Spätestens 1354 aber war Rauris ein eigenständiges montanistisches Revier. Die Bergordnung von 1342 mit dem Titel "Constituciones et jura montana in Chastune" sicherte die regalrechtlichen Ansprüche des Landesherrn, womit die Voraussetzungen für die ab 1346 folgenden Verpachtungen der Bergwerksfälle gegeben waren. Auch die 1344 folgende Bergordnung "Pro iuribus Castunis ut patet in littera, die mit geringen Modifikationen in den Jahren 1346, 1369, 1397 und 1399 durch Erlass jeweils neuerdings in Kraft trat, enthielt weiter Bestimmungen, die den Bergwerkspächtern zugute kamen und restriktive Regulierungen der montanistischen Tätigkeiten der vielen Kleingewerken zu Gunsten einer organisatorischen und ökonomischen Machtausübung der groß auftretenden Bergwerkspächter verschärften.

» Das Erz in der Gastein wird an Judenburger Bürger verpachtet «
Erzbischof Ortlof von Weißeneck überließ im Mai 1344 fünf Bürgern aus Judenburg (Nyclas der Weniger, Heinrich der Vaerber, Heinrich der Eckelzain, Herman Raentlein und Christofl Chropf) das Recht auf das Erz in der Gastein, das Berggericht, die Fron und den Wechsel und dazu noch das Landgericht, und zwar alles auf ein Jahr. Sie mussten sofort 800 Gulden Pachtgeld aufbringen und in einer zweiten Rate 600 Gulden. Lediglich auf die restlichen 100 Gulden (von insgesamt 1500 Gulden) will Erzbischof Ortlof verzichten, wenn die Erträge schlecht seien.
Wie schon im Buch von Sebastian Hinterseer erwähnt, erhielten im Jahre 1354 erneut Judenburger Bürger, nämlich Hans Poym, Änderlein Schrott und ihre Gesellschaft, die früheren Rechte für Gastein und nun ausdrücklich auch für Rauris auf 3 Jahre verliehen. Die Pachtsumme betrug dabei nur 1000 Gulden.

» Gasteiner Gold und die Münzstätte in Judenburg «
Ein Vertrag aus dem Jahre 1359 mit dem Stadtsalzburger Großbürger Mertein Aufner unterbrach das traditionelle Engagement der Judenburger. Diese traten erst wieder 1375 auf den Plan und 1378 schloss Erzbischof Pilgrim II. mit Hans Göldlein von Judenburg und Konrad dem Decker, seinem Eidam zu Strettweg, einen Pachtvertrag, der als Erweiterung zu den Vorgängerverträgen die - "guldlein münz ze Salzburg" zusätzlich aufnahm. Die Pachtsumme schnellte auf 3200 Gulden, um 1384 sogar auf 4000 Gulden hinauf. Darüber hinaus begnügte sich Decker nicht mit den Erträgen aus dem Bergbau, sondern betätigte sich auch als Geldverleiher. Die Zinsnahme, die nur den Christen verboten war, besserte sein Einkommen auf. Kreditnehmer waren dabei kleine Leute, die ihr Glück im Bergbau suchten. Im März 1386 nahm unerwartet Erzbischof Pilgrim "die geldschuld... von unseren lewten in der Gasstewn, die sy dem obgenanten Chunrad dem Deckher und seinen erben schuldig peliben sind" auf sich in Form eines Gesamtschuldscheines, der die vielen Detailschuldscheine der kleinen Gewerken außer Kraft setzte (insgesamt 2266 Pfund Wiener Pfennig).
Zusammen mit 48 Stück Schuldscheinen ist aus dem Jahr 1422 eine Art Protokoll überliefert, das dazu festhält: "Item das der obgenant Chunrad Dekcher an (ohne) pischolfs Pilgreym gunst, wissen und willen von hynne aus dem landt mit grossen nämleichen (namhaften) gut bey der nacht ist entwichen."
Zwischen 1375 und 1378 sind nach einer Analyse der Schuldscheine die Namen einer großen Zahl von Kleingewerken erwähnt. Dabei handelt es sich mit wenig Ausnahmen um kleine Bürger, vielleicht auch Bauern, die ihr verfügbares Geld und das von Decker geliehene Geld in den Bergbau investierten. Auch Schuldscheine von Fremden aus Ungarn, Reichenstein oder Bamberg liegen vor, keine jedoch aus dem Lungau, dem Fuschertal oder dem Katsch- und Maltatal.
Konrad Decker dürfte spätestens 1386 aus seinen Funktionen ausgeschieden sein. In diesem Jahr hörte in Judenburg auch die Prägung von Goldgulden auf. Florentiner Gulden aus Judenburger Prägung für Albrecht II. und III. sind erhalten. Die Salzburger Münze führte noch bis 1396 Goldguldenprägungen durch.

» Weitere Verpachtungen nach 1386 «
Um 1387 trat Lenz von Radstadt mit den gleichen Funktionen auf, war aber 1394 bereits zahlungsunfähig. Mit Regierungsantritt Erzbischof Eberhards III. kam es erneut zu Bergwerksverpachtungen, so um 1403 an Jacob Kipfler, gemeinsam mit dem Salzburger Bürger Vinzent Purchstätter und drei Jahre später an Virgil Säppl. Als letzter scheint Paul Kren auf. Die Pachtsumme betrag nur mehr 800 Gulden. Er war im Jahre 1413 bereits pleite.
Trotzdem konnte Erzbischof Eberhard III. um 1420 einen begüterten Bürger von St. Veit im Pongau für ein montanistisches Engagement gewinnen. Es war Hans Plahuber, der für den Bau eines dringend erforderlichen Erbstollens im Bereich der Erzwies vom Erzbischof großzügige Zuschüsse erhielt, doch der erhoffte Natursegen blieb aus. Erzbischof Johann II. von Reisberg beschritt dann denselben Weg, als er 1434 dem Dr. Hans Hartlieb von Meglingen einen Förderungsvertrag und besonders günstigen Bedingungen anbot. Aber auch das war ein montanistischer Misserfolg.
Quelle: "Das Buch vom Tauerngold" von Werner H. Paar, Wilhelm Günther und Fritz Gruber

Weiterführende und verwandte Themen :
• Dokumentation - Lender Gesellschaften - Lend-Gastein
• Doku - Gewerken Gasteins - Strasser, Strochner u. a.
• Doku - Gasteiner Bergordnung - 14./15. Jh.

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Anmerkung: Die Informationen wurden auszugsweise dem Buch
"Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins"
von Sebastian Hinterseer, 1977 - sowie dem Buch
"Tauerngold" von Werner H. Paar, Wilhelm Günther, Fritz Gruber, Verlag Anton Pustet 2006 entnommen.
Die Textauszüge sind hier teilweise unverändert wiedergegeben.

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